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Über Milehighagile

Hinter milehighagile.org steht eine Redaktion, die Wettanbieter vergleicht und beschreibt. Ein Buchmacher ist Milehighagile selbst nicht, es werden keine Spielkonten geführt, keine Einsätze entgegengenommen und keine Erlaubnisse vergeben. Erlaubnisse erteilt im deutschen Rahmen allein die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, und genau deren amtliche Liste ist einer der Ausgangspunkte dieser Arbeit.

Wer diese Seite macht

Hinter dieser Übersicht steht eine kleine Redaktion, die sich mit Glücksspielregulierung befasst. Die Texte zu Lizenzen, Aufsichtsbehörden und Registern verantwortet Tilman Brockhoff, Redakteur für Glücksspielregulierung und Lizenzrecherche. Angaben zu Berufsjahren, Auszeichnungen oder Studienabschlüssen stehen hier nicht, weil solche Angaben niemand nachprüfen kann und sie über die Qualität einer einzelnen Recherche nichts aussagen.

Prüfbar ist etwas anderes, nämlich das Verfahren. Deshalb beschreibt diese Seite nicht, wie gut hier gearbeitet wird, sondern wie diese Übersicht tatsächlich zustande kam, an welchen Stellen die Recherche stehenblieb und was am Ende aus dem Text gestrichen wurde.

Wie diese Übersicht entstanden ist

Die Arbeit lief in vier Schritten ab. Zuerst wurde festgelegt, welche Anbieter überhaupt hineingehören. Dann wurde für jeden davon versucht, die Lizenzangabe bei der Stelle nachzulesen, die sie ausgestellt haben soll. Im dritten Schritt zeigte sich, wo dieser Versuch scheitert und warum. Und im vierten Schritt fiel alles heraus, was sich nach diesen Prüfungen nicht halten ließ.

Diese Reihenfolge ist der Grund, warum in den Tabellen dieser Seite Lücken stehen. Eine Lücke bedeutet, dass eine Angabe nicht bestätigt werden konnte, und nicht, dass sie vergessen wurde.

Schritt eins: die Auswahl der Anbieter

Aufgenommen wurde, wer bei den meistgelesenen deutschen Vergleichsseiten zu diesem Thema wiederholt auftaucht. Maßgeblich war also, worauf Leser ohnehin stoßen, wenn sie nach Wettanbietern ohne Lizenz suchen, und nicht, mit welchem Anbieter sich am meisten verdienen lässt. Gezählt wurde, bei wie vielen der führenden Seiten eine Marke vorkommt und an welcher Stelle sie dort steht.

Gezählt wurde dabei nicht jedes Vorkommen gleich. Eine Marke, die auf einer Seite eine eigene Besprechung mit Fließtext bekommt oder in einer Bestenliste vorn steht, wiegt schwerer als eine, die in einer Aufstellung mit mehr als zwanzig Einträgen weit unten mitläuft. Der Grund dafür ist praktisch: eine sehr lange Liste sagt vor allem etwas über die Partnerverträge der jeweiligen Seite und wenig darüber, was Leser tatsächlich vorfinden.

Ein Kandidat fiel aus dieser Runde heraus, weil er nur tief in einer solchen langen Aufstellung und auf einem hinteren Platz auftauchte, während die übrigen bei mindestens zwei Seiten prominent standen. Wer dieselbe Zählung noch einmal macht, kommt auf dieselbe Auswahl, und das ist der Sinn eines nachvollziehbaren Kriteriums. Ausdrücklich nicht eingeflossen sind die Höhe einer Provision, die Existenz eines Partnerprogramms und die Frage, wie leicht sich ein Bonus bewerben lässt.

Schritt zwei: die Lizenzangaben an der Quelle

Für jeden Anbieter wurde versucht, drei Dinge zusammenzubringen: den im Footer genannten Regulierer, die dort angegebene Nummer und den Rechtsträger. Anschließend wurde geprüft, ob diese Kombination im Verzeichnis der jeweiligen Behörde auftaucht.

Bei einem der Anbieter ging das vollständig auf. Das Zertifikatsportal der zuständigen Aufsicht zeigte den Lizenznehmer mit Registernummer, Lizenznummer, Ausstellungsmonat und dem Status aktiv. Bei einem weiteren ließ sich zumindest ein Rechtsträger in einem offenen Verzeichnis finden, zugeordnet über die Adresse der Wettseite. Bei den übrigen blieb es bei der Angabe des Anbieters selbst.

Zusätzlich wurde die amtliche Liste der erlaubten Anbieter der Glücksspielbehörde der Länder abgeglichen. Keine der betrachteten Marken steht dort, was zu erwarten war und deshalb in der Übersicht nicht als Unterscheidungsmerkmal auftaucht.

Schritt drei: was die Türen zugehalten hat

Dieser Teil steht hier, weil er das Ergebnis erklärt. Wer liest, dass eine Lizenz nicht bestätigt werden konnte, soll wissen, woran das lag.

In keinem dieser Fälle folgt daraus, dass eine Lizenz fehlt. Es folgt daraus, dass sie sich nicht überprüfen lässt, und genau so steht es in den Tabellen. Der Unterschied zwischen beidem ist der Kern dieser Seite.

Schritt vier: was aus dem Text geflogen ist

Am Ende wurde jede Zahl gegen ihre Quelle gehalten. Sechs Angaben, die in dieser Nische üblich sind, haben das nicht überstanden.

Diese sechs Punkte sind nicht als Vorwurf gegen andere Seiten gemeint. Sie stehen hier, weil sie zeigen, wie eine Zahl in dieser Branche entsteht: einmal geschrieben, danach zitiert, irgendwann geglaubt.

Womit diese Seite Geld verdient

Die Verknüpfungen zu den Anbietern sind Partnerverknüpfungen. Eröffnet jemand nach einem Wechsel dort ein Konto, kann eine Provision anfallen. Für Leser entstehen dabei keine Kosten, und der Preis eines Angebots ändert sich dadurch nicht.

Wichtig ist, was diese Provision nicht kauft. Sie kauft keine Position in der Reihenfolge, denn die Reihenfolge folgt der Prüfbarkeit der Lizenzangabe und ist damit an ein Kriterium gebunden, das jeder nachrechnen kann. Sie kauft auch keine Streichung einer Passage, keinen Verzicht auf eine Lücke in der Tabelle und keine Formulierung, die eine unbelegte Angabe zu einer belegten macht.

Was ein Anbieter tun kann, ist auf einen sachlichen Fehler hinweisen. Ein solcher Hinweis wird geprüft wie jeder andere, und wenn er stimmt, wird korrigiert. Ein Hinweis darauf, dass eine zutreffende Angabe geschäftlich unpassend ist, führt zu keiner Änderung.

Was hier nicht behauptet wird

Diese Übersicht beruht auf öffentlich zugänglichen Angaben, auf Registern der Aufsichtsbehörden und auf den Bedingungen der Anbieter. Daraus folgen mehrere Grenzen, die offen benannt gehören.

Es wurden keine eigenen Konten mit echtem Geld eröffnet, keine Einzahlungen getätigt und keine Auszahlungen beantragt. Aussagen über die Dauer einer Auszahlung finden Sie deshalb hier nicht, und wo andere Seiten Minutenangaben machen, steht hier eine Leerstelle. Ebenso wird keine Zusage über die Zuverlässigkeit eines Buchmachers gegeben, denn ein Registereintrag belegt eine Aufsicht und kein Verhalten. Rechtsberatung ist diese Seite nicht, die rechtlichen Abschnitte geben den Stand der Vorschriften wieder und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.

Wo eine Angabe nur von einer einzigen Quelle stammt, steht das im Text. Wo sich zwei Quellen widersprechen, stehen beide Versionen, statt eine davon auszuwählen und die andere zu verschweigen.

Wenn Sie einen Fehler finden

Fehler in dieser Nische entstehen schnell, weil Anbieter Bedingungen ändern, Lizenznummern wechseln und ganze Marken den Betreiber tauschen. Eine Meldung ist deshalb willkommen, und drei Angaben machen sie brauchbar: die betroffene Passage, die Angabe, die stattdessen richtig ist, und die Stelle, an der das nachzulesen ist.

Was dann passiert, lässt sich in zwei Fälle teilen. Lässt sich die neue Angabe an der Quelle bestätigen, wird die Passage geändert. Lässt sie sich nicht bestätigen, wird die bisherige Formulierung entweder belassen oder auf den Stand zurückgenommen, der belegt ist, also gegebenenfalls auf eine Lücke. Ein Wechsel von einer unbelegten Angabe zu einer anderen unbelegten Angabe findet nicht statt.

Eine Korrektur betrifft außerdem nie nur eine Stelle. Ändert sich der Lizenzstatus eines Anbieters, ändern sich der Abschnitt zu dieser Marke, die vier Felder in ihrer Prüfübersicht, die Zeile in der Gesamttabelle und gegebenenfalls ihre Position in der Reihenfolge. Eine korrigierte Besprechung neben einer veralteten Tabellenzeile wäre schlechter als keine Korrektur, weil sie zwei Aussagen nebeneinanderstellt und den Leser entscheiden lässt, welche gilt.

Stand der Angaben

Register ändern sich, und eine Lizenz, die beim Abruf aktiv war, kann später auslaufen. Die Angaben dieser Seite beschreiben deshalb den Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung, der in der Zeile über dem Text genannt wird, und nicht einen dauerhaften Befund.

Daraus folgt die einzige Empfehlung, die diese Seite sich selbst gibt. Wer sich für einen Anbieter entscheidet, sollte den Register-Test aus dem Hauptteil noch einmal selbst durchlaufen, und zwar für genau diesen Anbieter und am Tag der Entscheidung. Eine Übersicht kann zeigen, wo man nachsieht. Nachsehen muss man selbst.